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Scheinselbstständigkeit verhindern: Wie du dir Ärger mit dem Finanzamt ersparst

25. Mai 2023
Manuel

Als Freelancer hast du die Freiheit, dein eigener Chef zu sein und selbst zu entscheiden, wann, wo und wie du arbeitest. Dabei gibt es nur ein Problem: Wenn du nicht aufpasst, kann die Freiheit schnell zum Risiko werden. In diesem Beitrag geht es um das Thema “Scheinselbstständigkeit” und wie du als Freelancer sicherstellen kannst, dass du nicht in diese Falle tappst.

Screenshot einer Bilanz Tabelle
Eine ordentliche Buchhaltung und Bilanz kann helfen die Hinweise auf Scheinselbständigkeit zu sehen oder auch zu widerlegen

Definition

Als Scheinselbstständigkeit wird eine Beschäftigung bezeichnet, die formal als Selbstständigkeit deklariert ist, aber in der Praxis einer abhängigen Beschäftigung entspricht.

So viel zur rechtlichen Definition aber was bedeutet das? Als Freelancer bist du formal unabhängig. D.h. du bist beim Finanzamt als selbstständig gemeldet und beziehst aus der selbstständigen Arbeit dein Geld.

Wenn du nun aber tatsächlich in die Firma deines Auftraggebers eingebunden bist und ihm gegenüber weisungsgebunden bist, gibt es ein Problem. Du arbeitest nicht mehr wirklich selbstständig und müsstest eigentlich angestellt werden.

Mit dieser Scheinselbstständigkeit, fehlen dir die sozialen Absicherungen und du zahlst keine Beiträge in die Sozialversicherung ein. Der Auftraggeber wiederum spart sich die Arbeitgeberanteile an z.B. der Krankenversicherung und muss dir keine weiteren Rechte gewährleisten.

Das gefällt natürlich vor allem der Rentenversicherung nicht, denn eig. müsstest du als Angestellter dort ja einzahlen.

Wer überprüft die Scheinselbstständigkeit

Eine Prüfung kann vom Deutschen Rentenversicherung Bund, Finanzamt, Arbeitsgericht oder Sozialversicherungen durchgeführt werden.

Das können Stichproben sein oder aber wenn konkret ein Verdacht vorliegt. Z.B. wenn die Institutionen auch dich hingewiesen werden.

Als nächstes würde eine Prüfung stattfinden die deine abgeschlossenen Verträge und dein Berufsalltag unter die Lupe nimmt. Kann dann tatsächlich die Scheinselbstständigkeit nachgewiesen werden, musst du als Auftragnehmer alle freiberuflichen Tätigkeiten einstellen. Und zwar auch rückwirkend: Geltend gemachte Vorsteuer musst du zurück zahlen und deine Beiträge zur Rentenversicherung sind fällig.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, hier eine Liste von Kriterien die bei der Beurteilung wichtig sind:

Welche Kriterien gibt es zur Scheinselbstständigkeit?

Wie oben schon erwähnt ist das (tatsächlich) selbstständige Arbeiten ein Hauptkrierium um nicht als Scheinselbstständig zu gelten. Dazu gehört dass du nicht weisungsgebunden bist. Es gibt also keine festen Arbeitszeiten und du entscheidest selbst über den Projektverlauf.

Hier sind einige Kriterien, die darauf hindeuten, dass du als Selbstständiger tätig bist:

  1. Du bist frei in der Wahl deiner Arbeitsmittel und deines Arbeitsplatzes. Dein Auftraggeber sollte dir nicht vorschreiben welche Tools du zu verwenden hast.
  2. Du bestimmst selbst, wann und wie lange du arbeitest. Ein Vertrag mit festen Arbeitszeiten sollte definitiv vermieden werden – das ist ein klares Zeichen für ein Angestellten-Verhältnis.
  3. Du hast mehrere Auftraggeber und bist nicht von einem einzigen abhängig. Eine Eigenschaft die dich eindeutig zum Selbstständigen macht. Bei mehreren Kunden gibt es keine Möglichkeit, dass du als Angestellter agierst.
  4. Die 5/6 Regel: Wenn deine Umsätze zu mehr als 5/6 von einem Auftraggeber kommen sieht dich die Rentenkasse schon als Scheinselbstständig. Das ist jetzt kein sinnvoller Wert – diese 5/6 wurden von der Rentenkasse einfach so festgelegt. Pi mal Daumen.
    Wenn du aber, wie im Punkt davor beschrieben, mehrere Auftraggeber hast sollte das kein Problem sein.
  5. Du trägst das unternehmerische Risiko und haftest für Fehler und Schäden selbst. Ein Vertrag der deine Haftung ausschließt ist eher selten, wäre aber dennoch ein Hinweise, dass du nicht als Unternehmer agierst.
  6. Du bist in der Gestaltung deiner Arbeit frei und führst sie eigenverantwortlich aus. Dieser Punkt ist bei einer Prüfung schwierig zu widerlegen. Es wäre aber z.B. auffällig wenn du ständig detaillierte Anweisungen von deinem Auftraggeber bekommst.
  7. Du hast die Möglichkeit, Mitarbeiter einzusetzen und andere Freelancer zu beauftragen. Das ist auch wieder ein Hinweis, dass du definitiv Unternehmer bist.

Wenn du als Freelancer in diesen Punkten als selbstständig angesehen wirst, kannst du davon ausgehen, dass du keine Scheinselbstständigkeit betreibst.

Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du auch einen Blick auf deinen Vertrag werfen und sicherstellen, dass er keine Klauseln enthält, die auf eine abhängige Beschäftigung hindeuten.

Was sind die Folgen von Scheinselbstständigkeit?

Wenn du als Scheinselbstständiger tätig bist, kann das schwerwiegende Folgen haben. Zum einen kann es sein, dass du von den Sozialversicherungen nachträglich Beiträge nachzahlen musst, die du als Selbstständiger eigentlich selbst hättest tragen müssen.

Zum anderen kann es sein, dass du von deinem Auftraggeber verklagt wirst, weil er verpflichtet ist, Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen, die er als Arbeitgeber hätte tragen müssen.

Alles sehr unschöne Szenarien, aber definitv vermeidbar. Es muss ja erst mal zu einer Prüfung kommen und dann muss klar nachgewiesen werden dass bei dir eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Wie kann man Scheinselbstständigkeit vermeiden?

Um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, solltest du von Anfang an sicherstellen, dass du tatsächlich als selbstständiger Unternehmer arbeitest. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können:

  1. Kläre die Arbeitsbedingungen im Vorfeld: Spreche mit deinem Auftraggeber über die Arbeitsbedingungen und kläre, welche Leistungen er von dir erwartet. Achte dabei darauf, dass du selbstbestimmt und unabhängig arbeiten kannst und dass deine Arbeit nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden ist.
  2. Sorge für eine gute Auftragslage: Je mehr Aufträge du von verschiedenen Kunden hast, desto unabhängiger bist du und desto weniger Gefahr läufst du, als scheinselbstständig zu gelten.
  3. Nutze deine Freiheiten: Nutze die Freiheiten, die dir als Selbstständiger zur Verfügung stehen. Arbeite von verschiedenen Orten aus und zu unterschiedlichen Zeiten, suche dir eigene Projekte und gestalte deine Arbeit eigenverantwortlich.
  4. Überprüfe deinen Vertrag: Achte darauf, dass dein Vertrag keine Klauseln enthält, die auf eine abhängige Beschäftigung hindeuten. Wenn du unsicher bist, lass den Vertrag von einem Anwalt prüfen.
  5. Rechtsschutz: Im Fall der Fälle ist extrem wichtig für den Rechtsfall abgesichert zu sein. Alle wichtigen Versicherungen findest du auch in diesem Beitrag.

Fazit

Scheinselbstständigkeit kann schwerwiegende Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, dass du von Anfang an sicherstellst, dass du tatsächlich als selbstständiger Unternehmer arbeitest.

Achte darauf, dass du frei in deiner Arbeit bist und gestalte deine Arbeit eigenverantwortlich. Informiere dich über die rechtlichen Vorgaben zur Scheinselbstständigkeit und halte dich an die Vorgaben, um sicherzustellen, dass du als selbstständiger Unternehmer arbeitest und nicht in die Falle der Scheinselbstständigkeit tappst.

Für alle obigen Tipps kann natürlich keine Gewähr übernommen werden. Spreche im Zweifel mit einem Anwalt oder Steuerberater.

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